Unser Angebot: Externer Datenschutzbeauftragter
Welche Aufgaben hat der betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erfüllen? Arbeitsrechtliche Probleme bei der Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten und wie wir weiterhelfen. Was für Vorteile hat die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten? Was kostet unsere Dienstleistung?
Die Datenschutzanforderungen sind insbesondere nach Einführung der Verpflichtung zur Führung eines Verfahrensverzeichnisses für die Mitarbeiter kleiner und mittlerer Unternehmen kaum noch überschau- und erfüllbar. Hier kann die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten (DSB) dazu beitragen, die eigenen Mitarbeiter von fachfremden Belastungen freizuhalten und sich qualifizierten Rat ins Haus zu holen. Auf Grund unserer Expertise können wir auch großen Unternehmen die Möglichkeit anbieten, den Datenschutz auszulagern und so Weiterbildungskosten, Fachkundenachweise etc. zu ersparen.
Wann und wie muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
Die Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Nach § 4f BDSG ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn in einem Betrieb personenbezogene Daten von mehr als neun Beschäftigten automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Ähnliches gilt auch dann, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Unter personenbezogenen Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zu verstehen.
Die Bestellung des Datenschutzbeauftragten muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Daten verarbeitenden Tätigkeit erfolgen. Das Schriftstück sollte die wesentlichen Rechte und Pflichten beider Parteien enthalten. Wird trotz der Pflicht dazu kein Datenschutzbeauftragter innerhalb der Monatsfrist bestellt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro gerechnet werden.
Welche Aufgaben hat der betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erfüllen?
Die wesentlichen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten werden in § 4g BDSG genannt. Zu ihnen zählen insbesondere folgende Aufgaben:
Schaffung von Transparenz in der betrieblichen Datenverarbeitung
Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme
Koordinierung und Überwachung der Maßnahmen für Datenschutz und -sicherung
Beratung über technische und organisatorische Maßnahmen im Bereich der Datenverarbeitung
Schulung der Mitarbeiter
Erteilung von Auskünften an die Betroffenen in Angelegenheiten des Datenschutzes sowie Benachrichtigung des Betroffenen über die Datenerhebung
Vertretung des Unternehmers in datenschutzrechtlichen Fragen
Verfassen eines Tätigkeitsberichts am Ende des Geschäftsjahres.
Neu! Durchführung der Vorabkontrolle risikoreicher Anwendungen (§ 4d Abs. 5 BDSG)
Neu! Zur Verfügung-Stellung des Verfahrensverzeichnisses an Jedermann zur Einsicht (§ 4g Abs. 2 BDSG)
Arbeitsrechtliche Probleme bei der Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten und wie wir weiterhelfen.Nach § 4f BDSG darf zum Beauftragten für den Datenschutz nur bestellt werden, wer über die erforderliche Fachkunde verfügt. Die Fachkunde ist von der Komplexität und dem Grad der Schutzbedürftigkeit der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten abhängig (§ 4 f Abs. 2 BDSG). Neben betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen müssen insbesondere tief greifende Kenntnisse über Verfahren und Techniken der IT-Sicherheit vorliegen.
Ein nicht fachkundiger DSB gilt als nicht bestellt, unter diesen Voraussetzungen liegt nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 BDSG eine Ordnungswidrigkeit vor und diese wird mit Geldbuße bis 50.000 EUR geahndet.
Ein interner („nebenbei“) DSB führt zu einer gefährlichen Verkettung von Datenschutz und Arbeitsrecht. Dies bedarf einer Änderung des Arbeitsvertrages, da die Beauftragung eine Vertragsänderung darstellt, diese ist nicht mehr vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.03.2007 – AZ:9 AZR 612/05).
Was für Vorteile hat die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten?
Wir kennen das Gesetz und wir kennen uns als ausgebildete Ingenieure und Facharbeiter im IT- Umfeld bestens aus. Wir beraten Sie nicht nur gesetzeskonform sondern erkennen Sicherheitslücken in Ihrer IT-Organisation oder IT-Infrastruktur – eine Zusatzleistung, die Sie sonst anderweitig teuer einkaufen müssen. Kein Datenschutz ohne IT-Sicherheit
Die Berufung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet dem Unternehmen die Möglichkeit, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und gleichzeitig effektiv zu arbeiten. Vergessen Sie die arbeitsrechtlichen Probleme mit einem internen DSB; unser Dienstvertrag hat überschaubare Laufzeiten. Sie zahlen nur für die Leistung, die wirklich erbracht wurde.
Die externe Besetzung des Datenschutzbeauftragten schont interne Ressourcen. Der externe Datenschutzbeauftragte unterliegt keinen Weisungen durch Vorgesetzte, er kann daher bei Konflikten als neutraler Vermittler zwischen den Interessen der beteiligten Parteien agieren. Wir sind die Kontrollinstanz für Ihre EDV-Abteilung und unterstützen Sie bei Fragen und Verhandlungen mit Ihrem Betriebsrat oder der Mitarbeitervertretung. Bei der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten entfallen aufwendige und teure Fortbildungsmaßnahmen für den Unternehmer, denn der externe Datenschutzbeauftragte stellt seine kontinuierliche Fortbildung selbst sicher. Er bringt seine Erfahrung in das Unternehmen mit ein, die er auf Lehrgängen, Seminaren, Lektüre von Fachliteratur (Verfolgung der neuesten Urteile auf dem Gebiet des Datenschutzrechts) sowie Kontakten zu Landesdatenschutzbeauftragen und Behörden erwirbt.
Und die Kosten?
Der Umfang der Beratung und unsere kontinuierliche Betreuung richtet sich nach der Unternehmensgröße und der daraus resultierenden Anzahl der Verfahren mit personenbezogenen Daten.
Der externe Datenschutzbeauftragte steht Ihrem Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung und dokumentiert seine Arbeit lückenlos. Basierend auf einem fest vereinbarten Stundenpool erhalten Sie eine monatliche Abrechnung.
Die erforderliche Ist-Aufnahme zu Beginn der Tätigkeit ist eine einmalige Investition, die projektbezogen abgerechnet wird, diese beinhaltet eine umfangreiche Dokumentation und Schwachstellenanalyse.
Wir kommen gern zu Ihnen und besprechen vor Ort das weitere Vorgehen. Kontaktieren Sie uns über info@mc-technik.de oder rufen Sie mich an. Thomas Jundel, Tel.: 04351-7321-0
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