Unsere Leistung

  • IT-Service und Outsourcing
     
  • EDV-Systemtechnik
     
  • IT-Sicherheit und Datenschutz

Impressum |  Kontakt | Datenschutz | zur Übersicht

Datenschutz
aktuelle Praxistipps

Datenschutz aktuelle Praxistipps

Alle Jahresausgaben  als PDF-Download

Nav01  hier

Gratis Newsletter anfordern:

Ihre E-Mailadresse:

anfordern

austragen

aktuelle Meldungen

Verschlüsseln Sie Ihre Daten!

WinMagic
SH-Landeswappen

Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Informationen (Landesdatenschutzgesetz - LDSG -)

Hamburg-Landeswappen

Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG)

Unser Angebot: Externer Datenschutzbeauftragter

Welche Aufgaben hat der betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erfüllen?

Arbeitsrechtliche Probleme bei der Bestellung eines internen Datenschutz-
beauftragten und wie wir weiterhelfen.

Was für Vorteile hat die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten?

Was kostet unsere Dienstleistung?



Die Datenschutzanforderungen sind insbesondere nach Einführung der Verpflichtung zur Führung eines Verfahrensverzeichnisses für die Mitarbeiter kleiner und mittlerer Unternehmen kaum Thomas Jundelnoch überschau- und erfüllbar. Hier kann die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten (DSB) dazu beitragen, die eigenen Mitarbeiter von fachfremden Belastungen freizuhalten und sich qualifizierten Rat ins Haus zu holen. Auf Grund unserer Expertise können wir auch großen Unternehmen die Möglichkeit anbieten, den Datenschutz auszulagern und so Weiterbildungskosten, Fachkundenachweise  etc. zu sparen.

Wann und wie muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?

Die Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Nach § 4f BDSG ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn in einem Betrieb personenbezogene Daten von mehr als neun Beschäftigten automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Ähnliches gilt auch dann, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens
20 Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Sönke Nissen

Unabhängig von der Zahl der Beschäftigten muss ein Beauftragter bestellt werden, wenn:

 die Stelle automatisierte Verarbeitung vornimmt und zusätzlich

 entweder diese Verarbeitungen einer Vorabkontrolle unterliegen

 oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder der Markt- und Meinungsforschung automatisiert verarbeitet werden.

Dies bedeutet für die Praxis: Wenn ein Unternehmen die Krankmeldung von Mitarbeitern elektronisch verarbeitet (z.B. mit einem Lohnprogramm), unterliegt diese Verarbeitung einer Vorabkontrolle. Das ergibt sich aus § 4d Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 BDSG, wonach eine Vorabkontrolle nötig ist, wenn “besondere Arten personenbezogener Daten” verarbeitet werden, § 3 Abs. 9 BDSG. Dazu zählen nämlich alle Gesundheitsdaten, § 3 Abs. 9 BDSG.

Diese Bestimmung führt dazu, dass die Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter u.U. zwingend einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen!

Bei der Anzahl des Personals unterscheidet der Gesetzgeber nicht zwischen Vollzeit- und Teilzeitkräften. Ein Mitarbeiter, der ohne PC-Nutzung über eine Nebenstellenanlage äußere Gespräche annimmt, fällt bereits darunter, wenn z.B. Logdateien erstellt werden. Mitzuzählen sind auch Auszubildende, Praktikanten, Leih- und freie Mitarbeiter und auch ehrenamtliche Mitarbeiter.

Unter personenbezogenen Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zu verstehen.

Die Bestellung des Datenschutzbeauftragten muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Daten verarbeitenden Tätigkeit erfolgen. Das Schriftstück sollte die wesentlichen Rechte und Pflichten beider Parteien enthalten. Wird trotz der Pflicht dazu kein Datenschutzbeauftragter bestellt, oder ist die Bestellung nicht gültig, sieht das BDSG ein Bußgeld bis zu  50.000,00 EUR vor (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 i.v.m. § 43 Abs. 3 BDSG). Bei unbefugter Erhebung oder Verarbeitung personenbezogener Daten können Bußgelder bis zu 300.000,00 EUR verhängt werden.

Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Aufsichtsräte sind unter Umständen unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haftbar. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer (D&O-Police) bewahrt nicht ohne weiteres vor diesem Risiko, wenn z.B. bei grob fahrlässigem Verhalten die Versicherungsleistung entfällt.

Die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten stellt einen eigenständigen und neuen Beruf dar.
Der Beruf des Datenschutzbeauftragten kann nur dann mit der erforderlichen Fachkunde ausgeübt werden, wenn theoretisches Grundwissen erworben wird, welches den Lehrinhalten verschiedener Hoch- bzw. Fachhochschulstudiengänge (Ingenieur-, Rechtswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre und Pädagogik) zugeordnet ist.
Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Juni 2003, Az. : IV R 34/01  (Quelle: www.bfdi.bund.de)

Mindestanforderungen an Fachkunde und Unabhängigkeit des Beauftragten für
den Datenschutz nach § 4f Abs. 2 und 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

nach oben




Welche Aufgaben hat der betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erfüllen?

Die wesentlichen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten werden in § 4g BDSG genannt. Zu ihnen zählen insbesondere folgende Aufgaben:

 Schaffung von Transparenz in der betrieblichen Datenverarbeitung
 Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme
 Koordinierung und Überwachung der Maßnahmen für Datenschutz und -sicherung
 Beratung über technische und organisatorische Maßnahmen im Bereich der Datenverarbeitung
 Schulung der Mitarbeiter
 Erteilung von Auskünften an die Betroffenen in Angelegenheiten des Datenschutzes
    sowie Benachrichtigung des Betroffenen über die Datenerhebung
 Vertretung des Unternehmers in datenschutzrechtlichen Fragen
 Verfassen eines Tätigkeitsberichts am Ende des Geschäftsjahres.
 Neu! Durchführung der Vorabkontrolle risikoreicher Anwendungen (§ 4d Abs. 5 BDSG)
 Neu! Zur Verfügung-Stellung des Verfahrensverzeichnisses an Jedermann zur Einsicht
  (§ 4g Abs. 2 BDSG)

 

nach oben




Arbeitsrechtliche Probleme bei der Bestellung eines internen
Datenschutzbeauftragten und wie wir weiterhelfen.
 

Nach § 4f BDSG darf zum Beauftragten für den Datenschutz nur bestellt werden, wer über die erforderliche Fachkunde verfügt. Die Fachkunde ist von der Komplexität und dem Grad der Schutzbedürftigkeit der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten abhängig (§ 4 f Abs. 2 BDSG). Neben betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen müssen insbesondere tiefgreifende Kenntnisse über Verfahren und Techniken der IT-Sicherheit vorliegen.

Ein nicht fachkundiger DSB gilt als nicht bestellt; unter diesen Voraussetzungen liegt nach
§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BDSG eine Ordnungswidrigkeit vor und diese wird mit Geldbuße bis 50.000 EUR geahndet.

Ein interner („nebenbei“) DSB führt zu einer gefährlichen Verkettung von Datenschutz und Arbeitsrecht. Dies bedarf einer Änderung des Arbeitsvertrages, da die Beauftragung eine Vertragsänderung darstellt, diese ist nicht mehr vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.03.2007 – AZ:9 AZR 612/05).

nach oben


 
Was für Vorteile hat die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten?

Wir kennen das Gesetz und wir kennen uns als ausgebildete Ingenieure und Facharbeiter im IT- Umfeld bestens aus. Wir beraten Sie nicht nur gesetzeskonform sondern erkennen Sicherheitslücken in Ihrer IT-Organisation oder IT-Infrastruktur – eine Zusatzleistung, die Sie sonst anderweitig teuer einkaufen müssen.


Kein Datenschutz ohne IT-Sicherheit


Die Berufung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet dem Unternehmen die Möglichkeit, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und gleichzeitig effektiv zu arbeiten.
Vergessen Sie die arbeitsrechtlichen Probleme mit einem internen DSB; unser Dienstvertrag hat überschaubare Laufzeiten. Sie zahlen nur für die Leistung, die wirklich erbracht wurde.

Die externe Besetzung des Datenschutzbeauftragten schont interne Ressourcen. Der externe Datenschutzbeauftragte unterliegt keinen Weisungen durch Vorgesetzte, er kann daher bei Konflikten als neutraler Vermittler zwischen den Interessen der beteiligten Parteien agieren.
Wir sind die Kontrollinstanz für Ihre EDV-Abteilung und unterstützen Sie bei Fragen und Verhandlungen mit Ihrem Betriebsrat oder der Mitarbeitervertretung.

Bei der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten entfallen aufwendige und teure Fortbildungsmaßnahmen für den Unternehmer, denn der externe Datenschutzbeauftragte stellt seine kontinuierliche Fortbildung selbst sicher. Er bringt seine Erfahrung in das Unternehmen mit ein, die er auf Lehrgängen, Seminaren, Lektüren von Fachliteratur (Verfolgung der neuesten Urteile auf dem Gebiet des Datenschutzrechts) sowie Kontakten zu Landesdatenschutzbeauftragen und Behörden erwirbt.


Und die Kosten?

Der Umfang der Beratung und unsere kontinuierliche Betreuung richten sich nach der Unternehmensgröße und der daraus resultierenden Anzahl der Verfahren mit personenbezogenen Daten.

Der externe Datenschutzbeauftragte steht Ihrem Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung und dokumentiert seine Arbeit lückenlos. Basierend auf einem fest vereinbarten Stundenpool erhalten Sie eine monatliche Abrechnung.

Die erforderliche Ist-Aufnahme zu Beginn der Tätigkeit ist eine einmalige Investition, die projektbezogen abgerechnet wird. Diese beinhaltet eine umfangreiche Dokumentation und Schwachstellenanalyse.

Wir kommen gern zu Ihnen und besprechen vor Ort das weitere Vorgehen. Kontaktieren Sie uns über  info@mc-technik.de  oder rufen Sie mich an. Thomas Jundel,  Tel.: 04351-7321-0

 

Seite als PDF drucken oder speichern

nach oben

Schwerpunkte

Sozialdatenschutz

Kirchlicher Datenschutz

Konzerndatenschutz

Arbeitnehmerdatenschutz

Datenschutz im Gesundheitswesen

Externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutzkonzepte

Verfahrensdokumentation

Auftragsdatenverarbeitung

Datenschutz-Audits

Schulung für Mitarbeiter

weitere Informationen

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Datenschutz der EKD und ihrer Gliedkirchen

aktuelle Datenschutzvorfälle

Zentralarchiv für Tätigkeitsberichte des Bundes- und der Landesdaten- schutzbeauftragten und der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz

berufliche Leitbild für Datenschutzbeauftragte

Ausbildung und Weiterbildung zum externen Datenschutzbeauftragten erhalten Sie hier (Vorschläge):

Merkblatt für betriebliche Datenschutzbeauftragte

Ein Überblick über Anforderungen und Aufgaben (Hrsg.): DATAKONTEXT

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.

Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit gGmbH

TÜV Nord Akademie

 

Referenzen

Stiftung für Christlich-Soziale
Dienste, Eckernförde

Stiftung Leben mit Behinderung,
Eckernförde

ELSE Heilpädagogische Dienste
gGmbH, Eckernförde

Christliche Stiftung f. Sonderpäd.
Förderung, Altenhof

Pflege Diakonie Neumünster

Pflege Diakonie Kiel

Zentrum für berufliche Bildung
Diakonisches Werk Kirchenkreis Neumünster

Diakonisches Werk
Kirchenkreis Neumünster

Ev. Bildungswerk
Diakonisches Werk Neumünster

Dienstleistungsagentur
Pflege Diakonie Neumünster

Diakonisches Werk Altholstein GmbH

Stadtwerke Eckernförde GmbH

Nord-Stadtwerke GmbH, Rendsburg

Brücke Schleswig-Holstein gGmbH

Kieler Fenster, 
Verein zur Förderung sozialpädag. Initiativen e.V.

Abitato Management Gesellschaft
seelische Gesundheit  gGmbH

u.a.
 

Datenschutz nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert

Nach DIN EN ISO/IEC 17024
zertifizierter
Datenschutzbeauftragter

Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD)

Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD)

Comteam-Datenschutz

Nach umfangreicher Zertifizierung erfüllen wir seit 11/2010 die Anforderungen an einen comTeam Datenschutzbeauftragten

Virtuellesdatenschutzbuero

zur Übersicht |  Impressum  |  Kontakt  | Datenschutz